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   BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B   

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https://dejure.org/2012,22344
BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B (https://dejure.org/2012,22344)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B (https://dejure.org/2012,22344)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - B 2 U 103/12 B (https://dejure.org/2012,22344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Übergehen des Beweisantrags eines Zeugen zum Unfallhergang - Feststellung eines Arbeitsunfalls - Verkehrsunfall

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Übergehen des Beweisantrags eines Zeugen zum Unfallhergang - Feststellung eines Arbeitsunfalls - Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Entscheidend ist, ob sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), weil nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen Sachverhalt aus seiner rechtlichen Sicht erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN) .
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Dabei war zu berücksichtigen, dass der Kläger im Berufungsverfahren nicht von einem rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten war (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5, Nr. 13 RdNr 11, jeweils mwN) .
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Das gilt aber dann nicht, wenn der Beteiligte - wie hier - unmittelbar vor dem Termin hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass auch im Falle seines Fernbleibens über die von ihm schriftsätzlich gestellten Beweisanträge entschieden werden soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Einen Beweisantrag darf es nur ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen ist oder die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Der Kläger hat einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt worden ist, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    "Ohne hinreichende Begründung" ist nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .
  • BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
    Auszug aus BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B
    Entscheidend ist, ob sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), weil nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen Sachverhalt aus seiner rechtlichen Sicht erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN) .
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Senatsbeschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 79/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Senatsbeschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Allerdings muss auch ein unvertretener Kläger dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 27.7.2016 - B 1 KR 38/16 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7) .
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